Alle Partner und Mitarbeiter verfügen über die erforderlichen Qualifikationen, um unsere anspruchsvollen Auftraggeber qualifiziert zu beraten. Je nach Anforderung werden unsere Gutachten von einem RICS-Wertgutachter (RICS Registered Valuer), einem zertifizierten Immobiliengutachter (CIS HypZert) oder einem für die Bewertung von Immobilien öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ö. b. u. v. SV) erstellt.
Die fortlaufende Weiterbildung sowie ständige Überwachung durch die zuständigen Kammern, Zertifizierungsstellen und Verbände sichern eine hohe fachliche Qualität.
RICS Chartered Surveyor
RICS Registered Valuer
Die Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS) ist der weltweit wichtigste Berufsverband der Immobilienbranche. Er wurde 1868 gegründet und hat derzeit etwa 125.000 Mitglieder. Innerhalb der deutschen Immobilienbranche ist die RICS einer der führenden Berufsverbände.
Die RICS berät ihre Mitglieder in sämtlichen Immobilienfragen und schafft hohe fachliche und ethische Standards. Ziel der RICS ist es, mehr Professionalität und Transparenz innerhalb der Immobilienwirtschaft zu schaffen. Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Aus- und Fortbildung, Research im Immobilienbereich sowie die Förderung des Berufsstands.
Voraussetzung der Mitgliedschaft bei der RICS ist der erfolgreiche Abschluss eines akkreditierten Studiums sowie das Bestehen des Eignungsverfahren.
Chartered Surveyors sind zur ständigen Fortbildung verpflichtet. Sie unterliegen zudem den Verhaltensregeln des Verbands und sind weltweit für ihre Professionalität, ihre Integrität sowie die Einhaltung ethischer Standards anerkannt. Darüber hinaus repräsentieren sie Internationalität und Kompetenz in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft.
Unsere Partner sind RICS-Wertgutachter (RICS Registered Valuer) und somit zertifizierte Experten im Fachbereich Immobilienbewertung. Durch die Registrierung bekennen wir uns zu Offenheit und Transparenz und liefern erstklassige Bewertungsberichte, die international anerkannten Standards entsprechen.
Zertifizierter Immobiliengutachter
CIS HypZert
Die HypZert zertifiziert seit 1996 Immobiliengutachter nach international anerkannten Kriterien. Gutachter müssen für die Zertifizierung einen hohen Ausbildungsstand vorweisen und über langjährige Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft verfügen.
Die Verpflichtung zur kontinuierlichen Weiterbildung sowie zum Fachkundenachweis im Rahmen einer Rezertifizierungsprüfung alle fünf Jahre schafft Vertrauen in die Kompetenz des Gutachters. Dadurch gewährleisten die Zertifikate eine hohe Qualität, Transparenz und Vergleichbarkeit.
S-Zertifikate qualifizieren für die Bewertung von Standardimmobilien, während die F-Zertifizierung auch komplexe Gewerbe- und Spezialobjekte einschließt. Darüber hinaus gibt es Zertifizierungen für im Ausland gelegene Objekte (M) und im Ausland ansässige Gutachter (MLV).
Die Zertifizierungen der HypZert sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannt. Daher beauftragen deutsche Banken überwiegend Gutachter, die durch HypZert zertifiziert sind. Darüber hinaus werden die Gutachten eines zertifizierten Gutachters von den Finanzbehörden akzeptiert, beispielsweise zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Festlegung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
HypZert-Gutachter verfügen zudem über die erforderliche Qualifikation, Bewertungen für bilanzielle Zwecke im Sinne der International Accounting Standards (IAS) durchzuführen.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt. Neben Fachwissen und erforderlichen Kenntnissen werden seine Ausbildung, seine langjährige Berufserfahrung und die persönliche Integrität geprüft. Dementsprechend muss besondere Sachkunde vor einer Prüfungskommission bewiesen werden.
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung bescheinigt dem Sachverständigen, dass er auf einem Fachgebiet, wie der Bewertung von Immobilien, besonders qualifiziert ist.
Der Sachverständige steht nach bestandener Prüfung unter der ständigen Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaften, beispielsweise einer Industrie- und Handelskammer. Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen genießen daher eine besonders hohe Glaubwürdigkeit.
Die öffentliche Bestellung hat den Zweck, Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Die Prozessordnungen fordern daher, dass deutsche Gerichte vorrangig öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragen sollen.
Mit der Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erhält der Auftraggeber somit zusätzliche Sicherheit für seine Entscheidungen.